Hat das Kind nicht frei zu wählen, wo sie leben möchte?
Nein. Bis 18 schon mal gar nicht - bis 21 nur unter Einschränkung. Und auch für Studium und 1.Beruf nur dann, wenn die Eltern keinen Platz zur Verfügung stellen können ODER es nachweislich nicht zumutbar ist. Das entscheidet zb ein Gericht.
Während des Studium hat das Kind im Falle es nicht zuhause wohnen kann, Anspruch auf Mietkostenzuschuss über das Amt - und zwar genau in der Höhe, wie das Amt es gewährt. Das Amt holt sich das dann evtl. bei den Eltern. Das gleiche gilt für eine Lehre.
FSJ ist weder Studium noch Ausbildung, da besteht der Anspruch evtl. nicht - das kann verschieden sein. FSJ wird zB dann bezahlt, wenn ein Wartejahr für einen Studienbeginn damit zu überbrücken ist, wenn es zum Berufswunsch passt.
Bis zur ersten abgeschlossen Ausbildung sind wir also die Eltern verantwortlich. Wir müssen sie finanzieren, bis sie fertig ist.
FSJ gehört nicht dazu.
Ihr müsst nur beitragen, was dem Satz entspricht, den sie von den Behörden bekommt. Dafür muss sie das beantragen und ihr müsst dann den Behörden einen Einkommensauskunft ausfüllen.
Schlimmer wird das Ganze, wenn sie beschließt die Krankenschiene zu fahren. Falls sie es schafft, von den Amtsärzten und den Kassen eine Behinderung sich amtlich bestätigen zu lassen, die einer Ausbildung oder einem STudium entgegenstehen, so zahlt ihr solange ihr selbst soviel Einkommen habt, dass ihr abtreten könnt.
Das Gesetz, dass das mit dem Alter von 27 endet hat sich zu den Ungunsten der Eltern und zum Vorteil des Staates geändert. Aber das wäre wirklich nur der absolute Ernstfall nach einem Unfall beispielsweise. Denn jemand der Abi schafft... ist wohl ausbildungsbefähigt.
Ja, das ist altersunabhängig... es stehen ihnen Findungsphasen zu... sie sollten zwar am Ball bleiben, gewisse Verlängerung sind aber auch mit drin... Richtungswechsel darf auch sein...
Da gibt es ganz unterschiedliche Rechtssprechung. U.a. das eben nur die erste Ausbildung zu zahlen ist und eben KEIN Richtungswechsel möglich ist, der die Dauer eurer Zahlungen über das Alter von 24 hinaus rechtfertigt.
Dann kommt noch das Thema Kindergeld: das steht den zahlenden Eltern zu. Und nur wenn ihr nicht zahlt, kann das Kind das selbst beanspruchen.
Ja, in so einer Welt würde ich auch gern leben. Und ich hoffen, dass es ein Richter sein wird, der genauso denkt...
Du lebst in so einer Welt. Was du brauchst, ist wirklich ein taffer Anwalt in Sachen Familienrecht und kein Schluffi. Dazu musst du dich umhören. Es ist heute gang und gäbe, dass die Kinder Marke Hotel Mama ihre Eltern ausnehmen und arbeiten ist nicht im Trend.
Wenn sie also keine Ausbildung nachweist und kein Studium, dann MUSS sie einen Job annehmen für Ungelernte. Davon gibt es ja reichlich und es gibt Mindestlohn. So ist es rechtlich.