Ab heute fängt mein Leben an... (Sheba23 Tagebuch)

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Dummerweise schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Auch kann an gestohlenen Waren auch wenn man diese guten Glaubens erworben hat niemals Eigentumsrechte entstehen.
Gerade Ebay wird von Versicherern und Polizei regelmäßig auf gestohlene Waren durchsucht. Eine Art des Nachweises funktiniert so:

Bei X wird eingebrochen, da er vorgesorgt hat hat er eine Hausratversicherung und macht den Schaden bei seiner Versicherung geltend. Bei hochwertigen Gegenständen wie Schmuck, Bilder, Uhren, Antiquitäten werden normalerweise vom Versicherer bereits zu Vertragsbeginn Bilder, Rechnungen, Wertgutachten verlangt. Somit weiß man wie das gestohlene Gut aussieht und kann gezielt danach suchen. Im I-Net gibts irgendwo ne Seite da ist Diebesgut gelistet.
Tja und dann taucht ein als gestohlen gemeldetes Teil auf und schon ists ein Fall für die Justiz.
Gerade Versicherer sind bei vermeintlich wertvollen Stücken sehr an Aufklärung interessiert. Entweder sie sparen die Versicherungssumme, da z.B das gestohlene Fahrrad wieder aufgetaucht, oder es wird nachgewiesen daß Versicherungsbetrug vorlag....oder,oder....

Für jemanden der unbedarft in solch eine Situation gerät ist das natürlich nur bedingt tröstend und Recht hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun. Um so wichtiger ist es sich frühzeitig anwaltlichen Beistand zu holen um nicht irgendwelche Fristen zu versäumen oder sonstige Fehler zu machen.

LG
Dio
 
Danke für eure Tipps und aufbauenden Worte. I
 
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Habe gestern
 
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Hallo, liebes Shebachen,

jetzt war ich einige Tage unterwegs und bin schwer geschockt von Deinen Erlebnissen lesen zu müssen! :shock:

Die Gerechtigkeit...
Ich halte Dir ganz dolle die Daumen, daß diese blöde Sache schnell geklärt ist.
Was gibt es nur für Menschen? Manchmal denkt man, man wacht gar nicht aus dem Albtraum auf! Was bewegt diese Leute nur, so niederträchtig gegen andere vorzugehen?

Ich hoffe, Du findest schnell Hilfe, damit Du wieder ruhig schlafen kannst!

:kuess2:
 
Hallo, liebes Shebachen,

jetzt war ich einige Tage unterwegs und bin schwer geschockt von Deinen Erlebnissen lesen zu müssen! :shock:

Die Gerechtigkeit...
Ich halte Dir ganz dolle die Daumen, daß diese blöde Sache schnell geklärt ist.
Was gibt es nur für Menschen? Manchmal denkt man, man wacht gar nicht aus dem Albtraum auf! Was bewegt diese Leute nur, so niederträchtig gegen andere vorzugehen?

Ich hoffe, Du findest schnell Hilfe, damit Du wieder ruhig schlafen kannst!

:kuess2:


Hallo Wursti,
 
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sheba, du wirst nicht eingesperrt werden. lass dich net so hängen sondern geh positiv an die sache dran.
du hast ja schliesslich nichts getan. besorg dir einen anwalt und lass dich beraten, er wird dich sicherlich zur vorladung begleiten.
das wird sich alles aufklären, nur so auf eigenregie ohne fachlichen beistand ist es sicherlich 1000 mal nervenaufreibender als mit.
 
Dummerweise schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Auch kann an gestohlenen Waren auch wenn man diese guten Glaubens erworben hat niemals Eigentumsrechte entstehen.
Gerade Ebay wird von Versicherern und Polizei regelmäßig auf gestohlene Waren durchsucht. Eine Art des Nachweises funktiniert so:

also ich hab in der schule gelernt das wenn ein zweiter dem dritten gestohlene ware verkauft und der dritte nichts davon wusste, das die ware gestohlen/ausgeliehen was auch immer ist, es sich hiermit um einen gutgläubigen erwerb handelt. der dritte ist zum schaden des ersten neuer eigentümer und besitzer!!!
jo hatte ich betrieswirtschaft und ich war ziemlich gut in der schule ;)
nichts desto trotz, keine ahnung ob es für ebay gilt.
rechtlich jedoch gesehen, bist du die neue eigentümerin.
mädel lauf zum anwalt und geh die sache an. tu was dagegen!
 
also ich hab in der schule gelernt das wenn ein zweiter dem dritten gestohlene ware verkauft und der dritte nichts davon wusste, das die ware gestohlen/ausgeliehen was auch immer ist, es sich hiermit um einen gutgläubigen erwerb handelt. der dritte ist zum schaden des ersten neuer eigentümer und besitzer!!!
jo hatte ich betrieswirtschaft und ich war ziemlich gut in der schule ;)
nichts desto trotz, keine ahnung ob es für ebay gilt.
rechtlich jedoch gesehen, bist du die neue eigentümerin.
mädel lauf zum anwalt und geh die sache an. tu was dagegen!


...... nichts desto trotz, in Jura bin ich besser;)

Dann werf mal nen Blick in deinen Beck`s §935 BGB, und hier:http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-gestohlene-sachen.htm
im Speziellen.


LG
Dio
 
Super Artikel....


Strafrechtlich kann sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer jedoch nur dann Probleme bekommen, wenn er wußte, dass es sich um gestohlene Ware handelt.
Also...in Knast kommste nicht Sheba. Ich würde mir auch gleich/sofort einen Anwalt nehmen und dagegen ankämpfen.

Ich drück Dir die Daumen.
 
ich hab ja geschrieben, keine ahnung ob es auch für ebay gilt. mit waren isses einfach so, was im internet geht weiss ich doch net, hab ich auch net behauptet, sondern nur wie es rechtlich im kaufmännischen aussieht. und da isses einfach so.

und wie der artikel schon sagt:

Strafrechtlich kann sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer jedoch nur dann Probleme bekommen, wenn er wußte, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Eine entsprechende Kenntnis wird zumindestens beim Käufer nicht gegeben sein, selbst wenn, wie oben genannt, gewisse Indizien darauf hindeuten, dass die Ware aus nicht ganz einwandfreien Quellen stammt. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Käufer nach dem Kauf erfährt, dass es sich um gestohlene Ware handelt und diese dann zur Vermeidung weiterer Nachteile weiterverkauft. Hier ist dann der Straftatbestand der Hehlerei gegeben.

ich habe in meinem beitrag nichts anderes beschrieben, als einen gutgläubigen erwerb von sheba, da sie offensichtlich nicht wusste dass die ware gestohlen wurde. in dem beitrag wird auch geschrieben dass es nur strafrechtliche probleme geben kann wenn man drüber bescheid wusste dass die ware gestohlen wurde.
ich frag mich was ich jetzt falsches geschrieben haben sollte?


und nochmal: wie es im internet is weiss ich nicht!!!
 
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also ich hab in der schule gelernt das wenn ein zweiter dem dritten gestohlene ware verkauft und der dritte nichts davon wusste, das die ware gestohlen/ausgeliehen was auch immer ist, es sich hiermit um einen gutgläubigen erwerb handelt. der dritte ist zum schaden des ersten neuer eigentümer und besitzer!!!
jo hatte ich betrieswirtschaft und ich war ziemlich gut in der schule ;)
nichts desto trotz, keine ahnung ob es für ebay gilt.
rechtlich jedoch gesehen, bist du die neue eigentümerin.
mädel lauf zum anwalt und geh die sache an. tu was dagegen!


Du hast geschrieben, dass Dritte Eigentumsrechte an gestohlener Ware erwerben können. Das ist falsch!!!
§935 BGB gilt für alle Verkäufe, ob im Laden, per Versand, ebay, oder auf dem Flohmarkt.

Wenn dein Chef übers Intenet Waren bei eine Firma bestellt die sich später als gestohlen herausstellt, oder ,Du arbeitest glaub ich im Zoohandel, nicht über die entsprechenden Zertifikate verfügt die z.B. griechische Landschildkröten als registrierte Zuchttiere ausweist, dann erwirbt weder er noch der nächste Käufer Eigentum daran. Die Ware wird beschlagnahmt, und dein Chef ist dem Käufer Schadenersatz schuldig, ganz egal ob dein Chef nun selbst schuldig oder nicht schuldig ist.

Ob der Verkäufer oder Käufer von gestohlenen Waren im Sinne der Anklage strafbar macht hängt von vielen Faktoren ab.
Wer z.B. ein neuwertiges Navigationsgerät im Wert von 1500,00 Euro für 150,00 Euro erwirbt wird es schwer haben glaubhaft zu versichern, daß er dies für einen seriösen Kauf hielt.

Ganz unabhängig ob schuldig oder nicht, im guten Glauben oder nicht eventuelle Schadenersatzansprüche sind davon gänzlich ausgenommen.

Um so wichtiger ist es sich anwaltlichen Beistand zu holen.


LG
Dio
 
ähhhhh dann meinste also die in der berufsschule bringen uns n schwachsinn bei? wir haben das lange genug durchgekaut. es geht ja um den gutgläubigen erwerb, nicht darum dass man das weiss und das wird jedem berufsschüler so eingetrichtert.
wenn man eine schildkröte ohne citespapiere besitzt ist man selber schuld, da bei entdeckung eine hohe geldstrafe kommen kann, jedoch kann man sie im jeden landratsamt anmelden wenn man sagt man hat sie gefunden etc.
 
also ich hab nochmal n bissle gelesen:

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.



ich denke so haben wirs gelernt....aber man lernt ja nie aus...jetzt bin ich ehrlich gesagt auch voll durcheinander :D
naja...wollt ja nur helfen ;)
 
Hallo Maike>:)

Du siehst, allein hier die Auslegungen zeigen wie kompliziert Recht ist. Um so wichtiger ist es ja für Sheba das anwaltlich klären lassen. Ich versuch mal den Unterschied zwischen §932 und §935 an einem Beispiel zu erklären.

Bspl.1) Ich wohne bei dir vollmöbliert zur Untermiete, d.h. ich darf die Küche, Fernseher... mitbenutzen. Da ich mal wieder klamm bin und Du die olle Stereoanlage eh schon ewig nicht benutzt hast, pack ich sie ein, stell mich auf den nächsten Flohmarkt und schwupp hat die Anlage nen neuen Eigentümer und ich 50 Euro.

Hier käme jetzt §932 in Betracht, denn die Stereoanlage hab ich dir ja nicht gestohlen, sondern Du hast sie mir zu Mitnutzung überlassen, der Käufer ging davon aus, das die Anlage mir gehört, und diese in gutem Glauben erworben. Somit gehört ihm das Teil und Du kannst nix zurückfordern. Ätsch;) Natürlich kannst Du nun von mir Regress fordern, aber vermutlich wirst Du leer ausgehen, da ich ja durch meine Mietzahlung an dich sozusagen berechtigter Nutzer war.

Bspl.2) Ich wohne noch immer bei dir zur Untermiete und weil Du schlau bist hast Du alle Wertsachen in deinem Schlafzimmer eingeschlossen. Ach ja die Geldsorgen, Ich warte bis Du zur Arbeit gehst, dann breche ich deine Schlafzimmertür auf und montier deinen nagelneuen Plasma-Fernsehr von der Wand und mach mich aus dem Staub. Als Du Heim kommst siehst Du natürlich sofort was los ist und meldest den Einbruch und den Diebstahl.
Oh Mann die heiße Ware muß ich aber schnellstens los werden, auf dem nächsten Parkplatz quatsch ich so nen Typ an und vertick ihm das Teil unter Freunden für nen Fünziger, Ich brauch ja die Kohle und lauf Du mal den ganzen Tag mit nem Riesen-Fernsehr rum, des schafft sag ich dir.

Da greift nun § 935
Ich habe mir unrechtmäßig Zutritt in dein Zimmer verschafft um den Fernseher zu entwenden und Du hast umgehend das Abhandenkommen als Diebstahl gemeldet. Somit war ich nie Mitbenutzer, Eigentümer des TV und Du hast es mir auch nicht zur Nutzung überlassen.
Auch der Käufer kann sich in diesem Fall nicht auf Gutgläubigkeit berufen, weil die Umstände des Kaufes eindeutig fragwürdig sind.

Also, vielleicht noch mal auf Shebas Fall bezogen, anhand der Infos die Sie hier geschildert hat:

War der Flohmarktverkäufer ein missratener Sohn und hat die Stereoanlage seiner Eltern verkauft, könnte §932 greifen. Ist der Sohn aber so missraten, dass er bei Nachbarn eingebrochen hat und verkauft nun Diebesgut dann war der Verkäufer ja niemals Eigentümer, dann greift §935 der den §932 genau für solche Fälle ausschließt.
.......


Maike, Du hast also schon das richtige in der Berufsschule gelernt und hoffen wir mal beide das es für Sheba gut ausgeht.

LG
Dio
 
Hallo Dio,

bisher dachte ich immer, Du seist im medizinischen Bereich tätig, aber nun hast Du Dich eindeutig als Juristin geoutet. ;)

@ Sheba, verzweifle deshalb nicht an der ganzen Welt. Ich bin sicher, dass Du mit professionellem Beistand unbeschadet aus der Sache rauskommst.
smilie_tra_078.gif
 
ich peil garnichts mehr :D kann auch sein, dass wir nicht so in die tiefe gegangen sind, tatsächlich kriegen wir es dennoch so gelernt...
grübel. ok des is zuviel für mich, ich klink mich aus :D

hmpf...ok...aber sie kann ja dann dafür dennoch net verurteilt werden, wer rumhehlt is ja derjenige von dem ses hat?
 
ich arbeite ja im net, in BRD werden solche einzelkäufe
nur als bagatelle behandelt, erst bei kauf und verkauf wird
bestraft oder im wiederholungsfall, also hehlerei
die ware ist aber auf jeden fall wieder weg und das geld natürlich auch
gleiches gilt für Austria

wenn es das erste mal war gibt´s maximal eine kleine geldstrafe,
aber vor gericht geht´s auf jeden fall

jail geht nicht, weil es ein zivilfall ist, keine strafsache, wirtschaftkriminalität nennt man das :cool:
 
Danke euch allen, dass ihr mich unterstützt und mir Tipps gebt. Seid mir bitte nicht böse, wenn ich nicht direkt darauf antworte.. In meinem Kopf ist reinstes Wirrwarr und ich bin froh, wenn ich mal nicht dran denken muss. Was aber nicht heissen soll, dass ich es wirklich schätze, dass ihr mir helfen wollt - Dankeschön!
 

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