Ich mach grad Pause, wir haben die Baustelle aufgeräumt und Günni schleift grade die erste Gipsung (oder so) ab :shock: - sämtliche Nachbarn mit offenem Fenster werden sich freuen
Ja Anwalt ist gut, ich bin im Rechtsschutz!
Allerdings habe ich im I-net gestöbert und so ganz rosig sieht es wohl doch nicht aus :???: trotz blinken und verlangsamen um in eine Einfahrt zu fahren bleibt in manchen Fällen eine Mitschuld - wen es interessiert:
OLG Celle v. 21.2.2006:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich der Einbiegende unmittelbar vor dem Hinüberfahren nach links erneut durch sorgfältige Beobachtung der rückwärtigen Verkehrslage davon überzeugen, dass die Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, wenn sich die Einfahrt nicht deutlich von den Nachbargrundstücken abhebt, sodass sie nur für den Eingeweihten oder jedenfalls nur aus nächster Nähe wahrnehmbar ist oder auch für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer Zweifel bestehen können, ob sein Vordermann in ein Grundstück fahren oder in eine Straßeneinmündung einbiegen will (vgl. BGHSt 15, 178, 183).
Beim Abbiegen in eine als Straße erkennbare Privatstraße treffen diese Anforderungen jedoch nicht zu.
OLG München v. 16.05.2008:
Verlangsamt der Kfz-Führer vor dem beabsichtigten Linksabbiegen und blinkt er dabei links, dann ist von einer unklaren Verkehrslage auszugehen und bei einer Kollision mit einem Überholer ist Schadensteilung angemessen.
Warum die Verkehrslage unklar ist ist mir unklar!! :-x Na ja, gestern kam eine Anzeige gegen Günni, bin gespannt auf Dientag (Termin bei einer Anwältin)
Ich geh jetzt mal wieder in meine Staubhölle :twisted:
Aber die Terrasse ist super!! Hab auch schon Bilder....