Lächeln, Posieren – doch nach dem Selfie nur noch freudlose Gesichter

Ketoforum

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Das einzige, was ich an Fotos im Internet veröffentliche sind von mir gebackene Torten und von mir angemalte Figuren aus TableTopSpielen (Zombicide). Zombies haben aber keine Rechte (hab ich grad beschlossen :D) und dürfen deswegen eh keinen Einspruch erheben. Und die Helden aus dem Spiel sind mit Überleben beschäftigt... :cool:
 
Ich meine, hier streamt sogar ein Anwalt für Medienrecht :)
Der fragt ja auch nicht alle die zufällig durchs Bild laufen.

 
ok live ist das nicht mehr, ich hab seine Abschlussrede nämlich schon gehört :) Ist also nur ne Aufzeichnung.
 
ja, es geht aber meine ich auch ums veröffentlichen.
Wenn ich die Bilder privat halte brauch ich nix zu verpixeln.
Das Problem in das viele Leute dann tappen sind diverse Cloud-Services oder so Seiten wie IMGUR.
Ja genau.
Was du privat auf deinem Rechner hast, geht keinen etwas an. Gerade wenn man privat knipst und die Bilder nicht veröffentlicht, ist man auf der sicheren Seite.
An erster Stelle hat der Fotograf als Künstler die Rechte an seinen Bildern. Die Rechte der Personen auf den Bildern werden erst berührt, wenn der Fotograf diese Bilder veröffentlicht (und da ist es dann auch egal ob es die eigene Seite, Facebook, Youtube oder ein anderer Dienst ist) oder aber nicht mehr zu privaten Zwecken handelt, ändert sich das.
 
In dem Video kommt ein weiterer Sonderfall dazu.
Tritt jemand auf einer Bühne auf, so macht er dies ja bewusst öffentlich und deshalb greift da dann auch sein Persönlichkeitsrecht nicht.
Stellt euch mal vor, Harrison Ford würde plötzlich auf die Idee kommen, dass er nicht mehr möchte, dass er in Film oder Bild öffentlich gezeigt wird. :D
Das wäre für vergangene Werke nicht durchsetzbar. Für die Zukunft könnte er ja darauf verzichten aufzutreten, dann wäre das schon ein wenig anders.
Bei Promis ist die Sache aber dann nochmal ein wenig komplizierter.
 
Ja aber was ist mit den Leuten ?
Den 40000 die es angeblich gewesen sein sollen.
Hat der Hr. Solmecke die vorher gefragt ob er sie filmen und das dann auf dem YT-Kanal seiner Kanzlei veröffentlichen darf ?
Oder tritt man bei Videosaufnahmen seine Rechte generell ab wenn man seine Wohnung verlässt aber bei Fotos nicht ?
 
Menschen in (größeren) Gruppen darf man Fotografieren oder auch filmen. Dann ist das einzelne Individuum nur Beiwerk und die Gruppe ist der eigentliche Bildgegenstand.
Wenn man an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss man auch akzeptieren, dass man evtl. mal als Statist auf einem Bild erscheint.
Ein schönes Beispiel sind da Übertragungen von Sportveranstaltungen. Die Spieler sind in dem Fall die eigentlichen Akteure und müssen nicht gefragt werden. Die Zuschauer müssen einfach hinnehmen, dass man sie evtl. in einer Großaufnahme erkennen kann. Wird auf einzelne Personen im Publikum gezoomt, sind diese aber (eigentlich sogar vorher) um Erlaubnis zu fragen.

Filmt dich jemand in deiner Wohnung, ist dies ein Eingriff in die Privatsphäre. Begibst du dich in die Öffentlichkeit, sieht es anders aus, wenn du nicht gerade gezielt ins Bild genommen wirst.

Hier kommt im Wesentlichen das KUG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie oder kurz Kunsturheberrechtsgesetz) zur Anwendung. Zur Zeit wird dies von den Gerichten noch als konform zur DSGVO gesehen. Es ist aber nicht ganz sicher, ob diese Ansicht dauerhaft Bestand hat
 
Ich kann da nur im Bereich Hundesport/-Veranstaltungen mit sprechen.
Hier tritt das Vereinsrecht vor dem Persönlichkeitsrecht.
Hier muss man auf Veranstaltungen damit rechnen fotografiert zu werden und die Bilder dürfen auch veröffentlicht werden.
 
Auch da gilt, dass Aufnahmen einzelner Personen, die nicht gerade mit ihrem Tier auftreten oder eine andere Funktion ausüben, nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden dürfen. Leute die zufällig am Rande des Platzes ins Bild geraten, sind aber nur Beiwerk und müssen nicht gefragt werden.
Vereine habe da keine besonderen Rechte, sie werden da nicht anders behandelt als Firmen
 
Hört sich sehr lückenhaft an. Wer es also wirklich drauf anlegt jemand speziellen zu fotografieren kann es mit etwas Geschick oder der Hilfe "Verbündeter" so aussehen lassen als wären die Zielpersonen nur Beiwerk.
Das schafft Vertrauen.
 
Ja, das würde klappen. Umringe die Zielperson mit einer Gruppe anderer Leute und schon geht das.
Ist aber wohl eher ein konstruierter Vorgang. Zumal die Gruppengrößen von Gerichten recht unterschiedlich beurteilt werden.

Der tiefere Sinn ist aber der, dass Fotografien von belebten Plätzen auch weiterhin möglich sind. Ist ja auch durchaus normale Rechtspraxis, die Rechte des einzelnen hinter den Rechten der Gesellschaft zurückstehen.

So ganz nebenbei bleibt jegliche staatliche Bildverarbeitung davon komplett unberührt. Wenn es dazu dient die öffentliche Sicherheit aufrecht zu halten, kannst du das alles vergessen.
Bei Videoüberwachung durch Firmen (z.B. in Geschäften) ist die Sache übrigens recht klar durch die DSGVO und das BDSG geregelt.
Wird eine Videoüberwachung durchgeführt, bedarf es dafür eines triftigen Grundes und man muss so früh wie möglich, im Idealfall bevor man den Erfassungsbereich der Kameras betritt, darauf hingewiesen werden. So haben die Hinweisschilder auszusehen
videoüberwachung.png
Ohne eine solche vorgreifende Hinweisbeschilderung ist eine Videoüberwachung nicht zulässig
 
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