Nein, Miri, diese Auflagen gibt es schon seit Jahren. Und eine Wohnung kann im Prinzip so groß sein, wie sie will, so lange die Incl.-Miete einen gewissen Betrag (der sich aus der Anzahl der Bewohner ergibt) nicht übersteigt.
Z. B.: Ehepaar mit 2 Kindern bezieht ALG II.
4-Zimmer-Wohnung zum zulässigen Mietpreis.
Irgendwann sind die Kinder fertig mit der Ausbildung und ziehen aus, weil sie vielleicht woanders einen Arbeitsplatz haben oder weil sie z. B. heiraten.
Dann sitzt das Ehepaar plötzlich in einer Wohnung, die lt. Vorgaben zu teuer ist, und wird aufgefordert, sich Wohnraum innerhalb der ALG II-Grenzen zu suchen (oder wohnen zu bleiben und die Mietdifferenz von dem Geld zu bezahlen, das ihnen als Lebensunterhalt zur Verfügung gestellt wird.
Also Petra muss keineswegs ausziehen. Aber ihr werden eben in Zukunft nur noch 378 € monatlich als Mietanteil überwiesen.
@ Petra: Steht bei Dir denn vielleicht in naher Zukunft eine Möglichkeit, zu arbeiten, an? Und wenn auch nur stundenweise?