blaumeise50
Stamm Mitglied
Ich drück dir fest die Daumen leider kann ich auch nicht helfen .
Liebe Grüße Renate
Liebe Grüße Renate
@Michael62 könnte sich damit auskennenMein Sohn will in Berlin eine Wohnung kaufen. Kostet 350.000. Polizeibeamter, also gesichertes Einkommen. Er muss das Ganze alleine machen, da Verlobte zwar sehr guten Masterabschluss hat, aber noch keine passende Stelle gefunden (und wenn, dann müsste sie bereits über die Probezeit sein, damit ihre Einkünfte zählen). Sie jobt als Model (Fashion Week u. Ä./Messen) und verdient in der Übergangszeit teilweise mehr als mein Sohn, aber diese Einkünfte zählen für einen Immobiliendarlehen nicht. Deshalb muss er das alleine durchziehen. Monatliche Abzahlung: 1400 €.
Debeka - Darlehensvertrag (noch nicht unterschrieben) besteht aus mehreren Teilverträgen.
Jetzt stellt sich heraus, dass sich der MA der Debeka bei den Bereitstellungszinsen ein wenig verrechnet hat. Er hatte 850 € als Jahresbetrag angegeben für die erste Bauphase, aber, oh Wunder, es ist nicht der Jahres- sondern der Monatsbetrag (also 10.200 €/Jahr).
Kennt sich jemand damit aus?
@Michael62 könnte sich damit auskennen
Achtet außerdem darauf, dass vertraglich Sondertilgungen in möglichst unbegrenzter Höhe möglich sind. Dann kann man evtl. Überschüsse in die Abzahlung buttern und so am Ende die Laufzeit verkürzen. Auch könnte dann die Schwiegertochter in Spe ihren Verdienst mit einbringen, auch wenn er von vorne herein nicht mit berücksichtigt wird. Ausserdem sollte man drauf achten, dass man einen möglichst hohen Tilgungsanteil vereinbart, dann verringert sich über die Gesamtlaufzeit der anteilige Zinsanteil, ansonsten zahlt man gerne für so eine Wohnung den dreifachen Preis unter Berücksichtigung der Zinsen. Auch sollte es möglich sein, die Restschuld vorzeitig ablösen zu können (z.B. im Erbfall oder sonstigem unvorhergesehenen Geldsegen).
Auch sind die Nebenkosten mit einzukalkulieren, wie z.B. Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer etc., was in der Finanzierung mit berücksichtigt sein sollte.
Gibt es zuteilungsreife Bausparverträge ?
Pummel, Berlin boomt. Jeder Quadratmeter ist praktisch verplant (und verkauft ...). Die Bauherren brauchen sich nicht den geringsten Gedanken darüber zu machen, wie sie ihre geplanten Wohnungen/Häuser loswerden. Sie können es sich leisten, Kaufinteressenten eine vierwöchige Reservierung anzubieten, und das tun sie. Einen Tag später ist die Immobilie/Wohnung wieder auf dem freien Markt und somit weg. Die Vier-Wochen-Frist läuft am 18.09. aus, also ist Montag gezwungenermaßen der Notartermin. Sie wollen keine Bestandswohnung kaufen, wo absehbar ist, dass große Sanierungskosten auf sie zukommen, während sie noch abbezahlen. Sie wollen keine Wohnung aus Zwangsversteigerung, weil man bei diesen meistens vor Erwerb nicht mal weiß, was einen hinter der Tür erwartet. Zusätzliche Sanierungskosten des Gebäudes in absehbarer Zeit.ERST muss die Finanzierung stehen, möglichst nach Auswahl des besten Angebotes und DANN vereinbart man einen Notartermin, nicht umgekehrt
Yvette, wenn er so unter Druck ist und Dich damit auch unter Druck setzt, würde ich ihm die "Mutterliebe" in Form von schriftlichen Bürgschaften verweigern.
Bei mir läuten alle Alarmglocken. Da will jemand Deinen Sohn über den Tisch ziehen.
In welchen Land lebt ihr den . Die Wohnung geöhrt ja so lange bis sie bezahlt ist der Bank die verliert ja nichts .
Jedenfalls bei uns so .
Jetzt hast erst du deins Mühsam zusammengetragen . Lade dir nicht wieder so viel auf du hast endlich ein bisschen Luft für dich verdient .
Sei Lieb gedrückt Renate
Ähm... ich hatte nicht Dich sondern Deinen Sohn gemeint.Nein, er will mich nicht über den Tisch ziehen;
Y
Bei mir läuten alle Alarmglocken. Da will jemand Deinen Sohn über den Tisch ziehen.
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