Hallo Sheba!
Das tut mir wirklich sehr leid für Dich, was Du so schreibst, bist Du wirklich an ein besonderes Exemplar des anwaltlichen Berufsstandes geraten :-(
Auch in Österreich bist Du jetzt vorbestraft. Sofern in der Probezeit nichts neues vorfällt, beginnt die Tilgungsfrist mit der Rechtskraft des Urteiles. Bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre.
Die Polizei und die Gerichte sehen die Verurteilung dann noch weitere 2 Jahre, das Leumundszeugnis ist dann aber wieder "sauber".
LG
Kena