AW: Harli Glückskeks versucht ihr Glück
Also rechtlich gesehen darf man alles machen, solange es eine schnellstmögliche Genesung nicht behindert. Bei Erkältung sollte man also lieber nicht mit dünnen Sportsachen bei 0 Grad joggen gehen.
Hat der Arzt eine strickte Bettruhe angeordnet, darf man trotzdem kleine Besorgungen machen oder zum Arzt fahren. Ebenso spazieren gehen, ins Kino oder Restaurant. Auch Reisen, die den Heilungsprozess nicht behindern, sind erlaubt.
Wir hatten in der Firma grad erst einen Fall, da hätte jeder gesagt, geht nie und nimmer. Frau, schwanger im 1. ! Monat. Meldet sich arbeitsunfähig wegen angeblicher Risikoschwangerschaft. Sie dürfe kein Auto fahren und auch nicht lange sitzen. Der Fuhrpark hat ihr jedoch den Firmenwagen nicht abgenommen, obwohl ihr dieser dann nicht mehr zu stand. Also ist Frau fleissig gefahren. Klar könnte man meinen, mal zum Arzt und so. Das war aber nicht so. Sie ist mehr gefahren als ein Durchschnittsbürger. Sprich, mehr als nur einkaufen und zum Arzt. Sprich mehr als 1500 km im Monat.
Die Firma kann nichts machen. Sie haben ihr lediglich irgendwann das Auto weggenommen, da sie ja immer noch auf Firmentankkarte gefahren ist und sich zudem noch andere Sachen erlaubt hat, die gar nicht gehen. Aber alles nicht genug für ne fristlose. Sie hat sogar vorher angekündigt, dass sie krank macht, wenn sie nicht bestimmte Leistungen on top bekommt, die sie dann nicht bekommen hat. Aber nur ne Aussage zu Mitarbeitern zählt vor Gericht nicht genug. Da lässt die Firma es dann nicht drauf ankommen. Da haben sie hinterher viel bessere Mittel. Die lassen sie ausbluten. Und die Firma holt sich auch das Geld zurück, dass sie ihr zahlen müssen. Da sie ja nicht krank, sondern arbeitsunfähig ist und somit die Firma 100 % des Gehalts zahlen muss, bekommst sie Durchschnittsprovision. Und sie hat sich vorher ganz genau ausgerechnet, wann sie erst krank und dann schwanger werden muss, um das Maximale raus zu holen. Ist alles legal. Die Firma kann nichts machen. Sie kann sich nur hinterher rächen.