Die Steuerfahnder sind eingeschaltet, weil zwei Finanzämter, eine inländische Steuerzentralverwaltung und die SteuerzentralverwLtung eines auslöndischen Stastes unterschiedliche Auslegungsauffassungen bezüglich eines Doppelbestuerungsabkommens und der zu gewährenden Anrechnungen haben und uns von beiden Seiten fehlerhaft behandelt haben.
Unser Sitzamt hat keine Experten, daher die zentrale Steuerfahndungsstelle eingeschaltet, die sich hier auskennen sollten, wir haben vorgerechnet, wie es korrekt nach den beiden DBA's und beteiligten Depots und Ländern aufgeteilt werden muss, sie weichen rechtswiedrig unter Vorhaltung eines scheinheiligen Paragraphen ab, der eine nachträgliche Besserstellung des Steuerpflichtigen trotz Amtsfehler bei Einspruchsverfristung nicht zulässt, lassen den Verlustvortrag nicht zu oder vortragbar.
Die Ausländer erstatten nicht, weil die Deutschen falsche Bescheinigungen ausgestellt haben und die Banken der Auslandsbehörde falsche Meldungen gemacht haben, und berufen sich auf unterschiedliche Verjährungsfristen.
Der Bankvorstand der einen involvierten depothalten Auslandsbank hat jetzt die zentrale Steuerbehörde des einen involvierten Landes angeschrieben.
Im anderen Land hat sich die zentrale Steuerbehörde darauf abgestellt, dass die Unterlagen unseres Sitzfinanzamtes nicht mit korrektem Dienstsiegel ind Unterschrift versehen sind (ja, da hatten sie sogar Recht) und nahdem das nachgeholt war beruft man sich darauf, dass wir in einem anderem Land zugeordnet sind, jetzt hat die dortige Depotbank zwecks der Harmonisoerung des Datenaustauschs erst mal internationale Steuernummern für uns eingeholt, die wir erst zugeordnet bekommen mussten.
Die Fahnder haben wir solange mit Geld ruhiggestellt, das Amt geht hier moralisch und rechtlich einen inkorrekten Weg, der dazu führt, dass wir die komplette Ertragsbesteuerung aus Deutschland herausnehmen.
Das ist problemlos möglich, machen andere Teile unserer Bekannten auch, ich habe bisher darauf verzichtet, weil mich der deutsche Stast (bis auf wenige Finanzamtsprüfer) überwiegend korrekt behandelt hat.
Der Treppenwitz der Geschichte ist, dass UNSER Staat die Papiere von der Hessischen Landesbank in Auslandswährung im Ausland emmitiert hat für Steuerinländer, er wuste also genau worum es geht, und dass wir sie hielten zu seiner Finanzierung.
Wenn wir die Vermögen umgruppieren, fallen die Erträge nicht mehr in deutschen Gesellschaften an, und das Amt kann dann noch einen einzigen Bescheid prüfen, in dem die Ausschüttung einer Auslandsgesellschaft ins Inland besteuert wird, und wir können wieder, wie früher, alle Kosten der Vermögensverwaltung absetzen, nicht nur den sinnlosen "Sparerfreibetrag".
Die thesaurierenden Bestandteile unterliegen dann auch nicht mehr dutschem Steuerrecht.
Aber die Umstrukturierung kostet auch viel Geld, deswegen habe werde ich einen Termin mit dem Amt machen und sehen, ob es eine Vernunftslösiung gibt.
Ich bin halt so ein harmoniesüchtiger Macho.
Nur mal so zum Verständnis:
Du kaufst zB eine Anleihe der Helaba in CHF in einem schweizerr Depot kurzlaufend Rst 3 Jahre mit 5,5% bei einem Eckzins von 1,7% zu 112% des nominalen, also mit einem 12% Agio.
(Um es interessanter zu machen kaufst du negative Euros um das Verhältnis EurChf zu hedgen und Draghis Politik zu ehren, aber das ist steuerlich irrelevant, bringt aber den wirklichen Gewinn, nicht dien"Peanuts).
Die Kernfrage des DBA ist nun, "ist das eine Finanzinnovation?"-nein. Ist der Anschaffungswert der Nennwert oder muss das Agio vom Zins laufzeitverteilt abgezogen werden?
Wenn es eine Finanzinnovation ist, ja, ansonsten muss der Verlust anerkannt werden.
Die Deutschen wollen nun Steuer und Soli auf die 5,5% ohne die 12% Agio anzuerkennen, die Schweizer wollen Steuer auf die 5,5% erkennen aber das Agio als Verlust am Ende an, aber nur in dem Jahr verrechenbar.
Korrekt (nach DBA und moralisch) wäre es, die 12% auf die Laufzeit aufzuteilen, vom Nominalzins abzuziehen und (5,5-4=1,5%) Zins zu 25% zu versteuern, im Ausland die 5,5% zu 30% zu versteuern, davon die nach der Meldung zwischen den Ämtern seitens der ausländischen Behörde 20% zu erstatten, in Deutschland dann noch 5,5% Soli dazuzurechnen, wobei die Umrechnungskurse an den Zinszahlungsterminen, die Erstattungen in Lokalwährung steuerfrei erfolgen würden.
Der CHF Verlustvortrag würde dann weiter verrechenbar sein.
Das ist eines der Diskussionsfallproblem.
Bei den intern thesaurierenden Fonds geht es un Schachtelausschüttujgen und Bezugsrechtsoptionen und deren Vergütung.
Soweit ist das Amt noch nicht, das zuordnen zu können.
Da du ja jetzt reich bist, wirst du das Klumpenrisiko "Währung" oder Assetklassen oder Bank nicht tragen wollen?
Dann wirst du die Dinge auch kennen lernen.
Wie kommt man zu einem klienen Vermögen?
Indem man der Bank ein grosses zur Verwaltung pberlässt....