Danke, Perdita :lol:
An diesem
Regelwerk ist nichts eindeutig, lautet doch schon der Vorspann:
Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung
Teil 1:
Regeln und
Wörterverzeichnis
München und Mannheim – Februar 2006
Es sind nichts weiter als Empfehlungen. Im Journalismus werden viele dieser Empfehlungen nach wie vor nicht umgesetzt.
Zum erwähnten § 66:
§ 66 Die Anredepronomen du und ihr, die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer sowie das Reflexivpronomen sich schreibt man klein.
Beispiele:
Würdest du mir helfen? Hast du dich gut erholt? Haben Sie sich schon angemeldet?
Und dann kommt das E wie Empfehlung:
E: In Briefen können die Anredepronomen
du und
ihr mit ihren Possessivpronomen auch großgeschrieben werden:
Lieber Freund,
ich schreibe dir/Dir diesen Brief und schicke dir/Dir eure/Eure Bilder ...
Sehr gut finde ich persönlich die Kommentare
aus dem folgenden Link:
Hier zum Thema:
5. Anredepronomen: Duzen & Siezen
a) Konventioneller Gebrauch:
Der alte Duden empfiehlt unter
R 71: Das
Anredepronomen in Briefen wird groß geschrieben.
Diese Regel gilt für alle Fürwörter der 2. Person in
Singular und
Plural und allen
Fällen, also
Du, Dich, Dir, Ihr, Euch, und ihre
Possessivadjektive (
'besitzanzeigenden Eigenschaftswörter', also
Dein, Deine, Euer, Eure). Der Duden sagt:
Liebe Silke,
ich hoffe, daß es Dir und Euch allen gutgeht und daß Du Deine Ferien an der See angenehm verlebst ....
Dasselbe gilt auch in feierlichen Aufrufen und Erlassen, Grabinschriften, Widmungen, Mitteilungen des Lehrers an einen Schüler unter Schularbeiten, auf Fragebogen, bei schriftlichen Prüfungsaufgaben usw.
[...]
Bei der Wiedergabe von Reden, Dialogen u.ä., in Protokollen, Prospekten, Lehrbüchern u.ä. wird jedoch klein geschrieben.
Liebe Freunde! Ich habe euch heute zusammengerufen ... Lies die Sätze langsam vor. Wo machst du eine Pause?
Welchen Grund hat diese Bestimmung – was unterscheidet Briefe, Aufrufe, Erlasse, Grabinschriften, Widmungen etc. einerseits und Reden, Protokolle, Lehrbücher etc. andererseits? Natürlich hängt die Schreibung eines Wortes nicht von der Textsorte ab – die Aussage, bei Hofe sei ein Hofknicks angemessen, meint schließlich auch nicht den Ort, sondern bestimmte adelige Persönlichkeiten. Die Auswahl dieser Textsorten ist also nur das Ergebnis (die Konkretisierung) einer zugrundeliegenden Regel, die zwei verschiedene Bedeutungen beschreibt und die der alte Duden leider nicht explizit nennt:
Offensichtlich gelten die groß geschriebenen vertraulichen Anredepronomen (
Du, Dich, Dir, Dein etc.) für die
direkte schriftliche Ansprache dem Schreiber
persönlich bekannter Personen, klein geschriebene (
du, dich, dir, dein etc.) hingegen für die schriftliche
Wiedergabe mündlicher Anrede Dritter (Zitate in Reden, Dialogen etc.) und für die
unpersönliche bzw.
anonyme schriftliche Ansprache eines unbekannten Personenkreises.
In der jahrzehntelangen Praxis wurde und wird allerdings auch in Zitaten meist die Großschreibung ("Du" etc.) verwendet, offenbar um den persönlichen Charakter der Anrede auch durch Dritte beizubehalten.
Während also der natürliche Trend zur Großschreibung der Anrede
pronomen und -
adjektive ging und geht, trat die Kleinschreibung in direkter persönlicher Anrede (die dann eigentlich keine mehr ist) eher selten und dann meist als Folge einer Rechtschreibschwäche auf; erst neuerdings ist eine vorsätzliche Kleinschreibung und damit Herabwürdigung des Lesers als Ausdruck von Mitläufertum mit der "Schreibreform" zu beobachten.
Der Trend geht zum groß geschriebenen Anrede-Fürwort:
"Laß es Dir schmecken", und
"ärgere Dich nicht!" b) Sprachlicher Hintergrund:
Die genannte Regel bzw. Praxis basiert auf der Tatsache, daß es im Deutschen sowohl in der 2. wie in der 3. Person
Personalpronomen bzw.
Possessivadjektive der persönlichen Anrede gibt, deren Bedeutung nicht durch ihre Lautung, sondern durch ihre Schreibung und den situativen Kontext zum Ausdruck gebracht wird. Angegeben sind in der folgenden Tabelle jeweils die Grundform
(Nominativ), die direkte und indirekte
Objekt-Form (
Akkusativ und
Dativ), das
reflexive (rückbezügliche)
Pronomen, sofern es sich von der
Dativ-Form unterscheidet, und die
possessive bzw. besitzanzeigende Form
(Genitiv). Die persönlichen (definiten, individualisierten) Formen sind
blau markiert:
SingularPlural 2. Person du, dich, dir, dein ihr, euch, euch, euer (eure) Du, Dich, Dir, Dein(e) Ihr, Euch, Euch, Euer (Eure) 3. Person er, ihn, ihm, sich, sein
sie, sie, ihr, sich, ihr
es, es, ihm, sich, sein
man, einen, einem, sich, sein sie, sie, ihnen, sich, ihr(e) [Er, Ihn, Ihm, sich, Sein(e),
Sie, Ihr, sich, Ihr(e)*] Sie, Sie, Ihnen, sich, Ihr(e) *
veraltet Bemerkenswert ist zunächst, daß die Anrede auch in der
dritten Person erfolgen kann, obwohl man doch in dieser eigentlich nur
über eine oder mehrere Personen spricht,
nicht mit ihr oder ihnen ("Gleich serviert
er / servieren
sie das Essen"). Noch auffälliger ist, daß ausgerechnet die
Singular-Formen der Anrede der dritten Person ("Johann, serviere
Er den ersten Gang!" oder: "Minna, serviere
Sie den ersten Gang!") heute nicht mehr gebräuchlich sind, so daß heute
eine Person ebenso wie
mehrere im Plural gesiezt werden ("Servieren
Sie den ersten Gang!"), was die Distanz im Falle nur eines Adressaten noch erhöht
(Pluralis majestatis).
Der
Unterschied zwischen der
2. und
3. Person besteht, wie jeder geübte Schreiber weiß, nicht zwischen
unhöflicher und
höflicher Anrede, sondern zwischen
vertrauter und
distanzierter – schließlich sind wir unseren Kindern und Freunden gegenüber nicht unhöflich, sondern zollen uns nahestehenden wie auch weniger vertrauten Menschen gleichermaßen Respekt und schreiben daher in
beiden Fällen das Anredefürwort groß: "Du" und "Sie", "Dich" und "Sie", "Dir" und "Ihnen" und "Dein" und "Ihr" bzw. "Ihre"; nur das
reflexive "sich" wird aus Tradition weiter klein geschrieben.
Werden die 2. und 3. Person hingegen klein geschrieben, so ändert sich jeweils ihre Bedeutung: In der 2. Person ("du") wendet sich der Schreiber so an (übrigens mehrere) persönlich unbekannte (anonyme, indefinite) Adressaten, und in der 3. Person Plural ("sie") schreibt er über andere, dritte Personen.
Die anonyme Bedeutung des kleinen
du verdeutlicht etwa das folgende authentische Beispiel, das der Autor in einer S-Bahn zum Flughafen Düsseldorf aufschnappen konnte: Eine Rucksack-Touristin erzählte einem Bekannten von ihrer letzten Skandinavien-Reise und einer bitterkalten Nacht im Thermoschlafsack und sagte dann: "Und als wir dann um fünf Uhr aufgestanden sind, konntest du am Horizont erst so einen hellen Streifen sehen und dann einen phantastischen Sonnenaufgang ..." Der Bekannte, der das hörte, war natürlich nicht mit auf dieser Reise gewesen, er war also mit dem
du keineswegs persönlich gemeint; die Erzählerin hätte das
du ebensogut durch ein
man (und die 3. Person des Verbs) ersetzen können. Dieses unpersönliche
du würde man auch in einem Brief klein schreiben!
Der
Unterschied zwischen der
Groß- und
Kleinschreibung der
Personalpronomen und -
adjektive in der 2. und 3. Person besteht also jeweils zwischen einem persönlichen und
unpersönlichen (manche sagen: definiten und indefiniten bzw. anonymen) Bezug zu den Adressaten. Er hängt nicht direkt von der Textsorte ab, wie die Formulierung der zitierten Duden-Regel naiven Lesern vielleicht nahelegt, vielmehr ist die Textsorte jeweils nur Ausdruck des Anredecharakters. Die folgende Tabelle verdeutlicht noch einmal die komplexen Funktionen bzw. Bedeutungen der deutschen Anrede-
Pronomen; sie nennt nur die Grundformen für eine und mehrere Personen: Das
du ist das vertrauliche Gegenstück zum
man, so wie das
Du das vertraute Pendant zum
Sie ist.
Die (vom
Manne = 'Mensch' abgeleitete)
man-Form scheint allerdings etwas aus diesem Schema zu fallen: Einerseits ist sie kein klein geschriebenes
Sie, sondern eine eigenständige Form. Andererseits wird sie als distanzierte Form der 3. Person (die ja in derselben Schreibung auch außerhalb von Anreden Verwendung findet) in so hohem Maße als unpersönlich empfunden, daß man statt
man in Bedienungsanleitungen, Kochbüchern ("Man nehme ...") etc. häufig das eigentlich persönliche – und daher weiter groß geschriebene –
Sie benutzt.
Anrede-
Pronomen persönlich
bzw. definit unpersönlich /
indefinit / anonym vertraulichDu · Ihrdu · ihr distanziertSie · Sieman · man c) Staatliche Vorschriften:
Nach 1996 sollten die Duz-Formen plötzlich alle klein geschrieben werden – d. h. fast alle:
- Die Personalpronomen der 2. Person Singular wie Plural (Du, Dein, Dir, Dich; Ihr, Euer, Euch) sollen als solche alle klein geschrieben werden, ganz gleich, ob die Anrede anonym oder persönlich erfolgt.
- Stehen sie nach einer Präposition ("auf du und du"), ist jetzt groß zu schreiben: "auf Du und Du".
- Folgen sie hingegen einem Artikel, soll beides möglich sein: "die Deinen" & "die Deinigen", weil sie nach einem Artikel stehen, und "die deinen" & "die deinigen", obwohl sie nach einem Artikel stehen ...
- Schließlich bleibt auch die alte Obrigkeit vom kleinen Anredepronomen verschont. In § 65, E1 heißt es: "Großschreibung gilt auch für ältere Anredeformen wie: Habt Ihr es Euch überlegt, Fürst von Gallenstein? Johann, führe Er die Gäste herein.", und E2 ergänzt: "In Anreden wie Seine Majestät, Eure Exzellenz, Eure Magnifizenz schreibt man das Pronomen ebenfalls groß." Für Personen, die über dem einfachen Volk stehen, gelten also weiterhin Sondervorschriften, und selbst ihre Diener erfahren mit dem groß geschriebenen Er noch mehr Ehrung als der "Pöbel" ...
Diese Regelungen verraten nicht nur ein mittelalterliches Gesellschaftsbild, sie zeigen auch, daß die "Reformer" die tatsächliche Bedeutung der Anrede
pronomen überhaupt nicht verstanden haben und ihre eigene Muttersprache nicht kennen. Was die Duden-Redaktion auf ihrer
Internet-Präsenz bezeichnenderweise unter der falschen Überschrift "Die Höflichkeitsgroßschreibung" schreibt, erzeugt den Eindruck, sie falle auf ihre eigene laienhafte Regel herein:
"Bei Pronomen, die für Personen stehen, welche man duzt (= 2. Person Einzahl und Mehrzahl), musste man bisher unterscheiden: In Briefen und briefähnlichen Texten schrieb man groß, sonst klein. Damit war zum einen eine erhebliche Unsicherheitszone geschaffen. Gehören beispielsweise Anweisungen in Schulbüchern zu den briefähnlichen Texten oder nicht? Zum andern ist die Großschreibung gar nicht angemessen: Duzt man jemanden, so besteht kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu schreibt man daher nur noch klein: [...]"
d) Fazit:
Um bestimmte Textsorten (Briefe, Erlasse etc., also formale Kriterien) oder "besondere Ehrerbietung" geht es, wie gesehen, überhaupt nicht, sondern um
persönliche,
definite Anrede im Gegensatz zur
unpersönlichen,
indefiniten bzw.
anonymen – also um die
Bedeutung des
Pronomens. Die Aussage des Dudens, einem Duz-Freund gegenüber sei keine "besondere Ehrerbietung zu bezeugen", bedeutet im Umkehrschluß, ein Siez-Partner verdiene eine solche "besondere Ehrerbietung" durchaus. Welch ein Menschenbild offenbart sich da? Wenn
Ehrerbietung überhaupt der richtige Begriff ist, dann als die ganz
normale Ehrerbietung, mit der höfliche Menschen einander
persönlich anschreiben – unabhängig von einer vertrauten oder distanzierten Form!
Aus linguistischer Sicht ist folglich schon die Formulierung falsch, das
Du,
Dein etc. sei klein zu schreiben: Das persönliche
Du kann, wie gesehen, in Wahrheit schriftlich gar nicht anders, nämlich in Kleinschreibung wiedergegeben werden — da es nur auf der schriftlichen (nicht lautlichen oder kontextuellen) Ausdrucksebene existiert und wahrgenommen wird, würde es durch Kleinschreibung völlig verschwinden, denn ein klein geschriebenes "du" mit anderer (unpersönlicher bzw. anonymer) Bedeutung gibt es ja schon! Die "Reform" versucht also nichts anderes, als das persönliche
Du aus der deutschen Schriftsprache zu eliminieren, es zu verbieten. (Warum versucht der Staat eigentlich im Zuge vermehrter Großschreibung nicht umgekehrt, das unpersönliche
du zu liquidieren? Und warum läßt man nicht per Erlaß z. B.
Lerche als "Lärche" schreiben?)
Wer sich diesem Verbot beugt und in persönlichem Anschreiben klein "duzt", schreibt also nicht etwa das persönliche, höfliche
Du klein, sondern verwendet ein ganz
anderes Wort, nämlich das unpersönliche und daher im persönlichen Kontext unhöfliche
du, das einen anonymen Adressaten konnotiert! Der Empfänger eines solchen Schreibens hat nach der deutschen Schriftkonvention keinen Anlaß, sich angesprochen zu fühlen. Wer ihm/ihr nahestehende bzw. vertraute Menschen mit dem anonymen
du brüskiert, müßte weniger vertraute Menschen konsequenterweise mit dem ebenso anonymen
man statt
Sie ansprechen.
Entscheidend für Kommunikation ist bekanntlich nicht, was angeblich gemeint wird, sondern – wie die Textlinguistik lehrt – das, was beim Empfänger der Botschaft ankommt, was verstanden wird. Die Bedeutung eines Wortes wird in der Kindheit geprägt und gilt in der Regel lebenslang. Daher interpretieren gebildete Menschen z. B. ein großes "Gut" als 'Besitz' oder 'inneren Wert' (oder eine 'Schulnote'), ein kleines "gut" als Gegenteil von 'schlecht' und ein "Sie" anders als ein "sie" – und reagieren auf ein kleines
du mindestens irritiert, wenn nicht beleidigt. Die Bedeutung eines Wortes (hier:
du) per Erlaß ändern zu wollen, ist eine bestenfalls naive, schlimmstenfalls aber totalitäre,
orwellsche¹ Vorstellung (
"Linguistik" und
Rätselecke).
Original
und
Fälschung
Deutsche Briefmarke von 2000: Zur Jahrtausendwende wußte die Deutsche Post noch, was sich gehört (Abb. links). Die Fälschung des Autors (Abb. rechts) erzeugt einen faden Beigeschmack ... Unklar ist, wie die Urheber der "Reform" glauben, ausgerechnet in einem so persönlichen Kontext wie einem Brief an einen Duz-Freund Einfluß auf die Rechtschreibung auszuüben. Ist es nicht Privatsache jedes einzelnen Schreibers, ob er in privaten Schriftstücken und eMails mit Zustimmung seines Briefpartners (!) groß oder klein duzt? Und würde sich ein gebildeter, selbstbewußter Mensch dazu nötigen lassen, seine verstorbenen Eltern auf ihrem Grabstein mit kleinem
du oder
dein wie anonyme Fremde zu behandeln, also zu beleidigen?
Problematisch wird die Kleinschreibung allerdings im innerbetrieblichen Schriftverkehr: Wer hier einen Arbeitskollegen per kleinem
du als Teil einer anonymen Masse be- bzw. mißhandelt, weil er Pöbeleien mit staatlicher Rückendeckung
chic findet, braucht sich über eine entsprechende Reaktion (bzw. ausbleibende Reaktion auf sein Schreiben) nicht zu wundern. Das vermeintliche schriftsprachliche Anrede-"du" läßt sich mit einem gestischen Gruß vergleichen, dem "Deutschen Gruß" des 3. Reiches: Der mit ausgestrecktem Arm "Gegrüßte" tat damals gut daran, gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Solche Zeiten sollten heute vorbei sein. Ermutigend ist, daß sich u. a. die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen dieser Instinktlosigkeit schon früh widersetzt haben: In ihrem Beschluß vom 10.6.1999 stellten sie im Abschnitt "D. Groß- und Kleinschreibung" unter Punkt 9 fest:
"Die vertraulichen Anredepronomen werden von den Agenturen weiterhin groß
!!! geschrieben."
Das kleine
du ist somit die Erkennungsmarke nicht nur einer um sich greifenden eMail-Graphie, sondern nicht zuletzt einer willfährigen, unreflektierten Lehrerschaft und fanatischer Sprachmodernisten, und zwischen beiden Gruppen gibt es durchaus eine Überlappungszone. Seit dem Sommer 2006 können sich Sprachfälscher allerdings nicht einmal mehr auf staatlichen Zwang berufen, dem man sich beugen müsse, da die groß geschriebenen Fürwörter direkter Anrede
Du,
Dich,
Dir etc. seither wieder zugelassen sind: Die "Reform der Reform" von 2006 geht davon aus, daß sich der zunächst verordnete Unsinn nicht durchsetzen läßt, macht aber nur einen halben Rückzieher: Sie erlaubt beide "Varianten". Der neue Duden (der die offiziellen Korrekturen von 2006 nach Aussage des Vorsitzenden des Rats für deutsche Rechtschreibung bekanntlich teilweise hintertreibt) erklärt in einem Kasten auf Seite 337: "In Briefen kann das »du« groß- oder kleingeschrieben werden." Das allerdings konnte man vor der "Reform" auch schon: mit zwei verschiedenen Bedeutungen!
Briefmarke der Deutschen Post von 2001 "für Dich":
1
Gemeint ist der weltberühmte politische Roman 1984 von George Orwell, der ein totalitäres Regime, den Überwachungsstatt des "Big Brother" beschreibt. Ein Mittel der Unterdrückung und Manipulation ist "Newspeak", die 'Neusprache', deren Wörtern der Staat nach "Bedarf" neue Bedeutungen zuweist.
Aber, Strutter, was solls. Das muss letztendlich jeder so handhaben, wie er es für richtig hält anhand der Empfehlungen. Ich bin dann schon eher genervt, hier immer wieder von Herrn Ätkins zu lesen ... :twisted:
Söckchen