In die Bierfalle getappt

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Gut und direkt noch nen Nachtrag. Weil iwie bin ich wohl zu gut im suchen oder im finden.
Denn ich hab direkt auf Anhieb einen Onlineshop gefunden der Weinsorten aus Österreich verkauft und im Onlineshop wird die Restsüße angegeben.
Was ist Restsüße ?

Die Restsüße ist die auch als Restzucker (kurz RZ) oder Zuckerrest bezeichnete Menge an Zucker im Wein in g/l, die nach dem natürlichen Ende der Gärung oder ihrem gezielten Abstoppen (entweder durch Kühlung, durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol und durch Filtration) erhalten bleibt. Auf amtlichen Befundzeugnissen der Weinprüfstellen und auf Untersuchungsbefunden von Weinlabors wird die Restsüße meist als Vergärbare(r) Zucker bezeichnet. Der Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fructose (Fruchtzucker), weil die Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxid umgewandelt wird, sowie aus nicht vergärbaren Zuckerarten (siehe unter Pentosen). Heute umfasst die Restzuckerangabe auch die dem Wein durch Süßreserve beigefügte Zuckermenge.

(geklaut bei Wikipedia)

Dann hätten wir www.wein.de
Es steht zwar nicht bei allen Weinen die Restsüße dabei aber bei vielen.
 
Ich hatte gestern mal etwas bzgl LC und Wein geschaut und dann das hier gefunden:
http://ashsimmonds.com/2014/08/09/c...ly-residual-sugar-and-why-listings-are-wrong/
und dann mit diesen weiterführenden Quellen/Untersuchungen

Demnach ist trockener Wein wohl absolut LC.
Anscheinend kommen so Angaben wie ein Glas Wein hat 3-6g KH daher, dass der KH Anteil aus der Differenz bestimmt wird. KH messen ist sehr schwierig, dh man misst Protein und Fett und der Rest "sollte" dann KH sein.
Ist es wohl nicht.

1. Quelle Cabernet Sauvignon red wine, verschiedene Sorten -> 3-5g pro LITER
http://www.scielo.cl/scielo.php?script=sci_arttext&pid=S0717-97072009000400018
2. Quelle verschiedene israelische Weißweine -> 6-8g pro LITER
http://bashanfoundation.org/shela/shelawhitewines.pdf
 
Die Bierfalle wird immer mehr zur Weinfalle :)

In der Schweiz gibt es eine Getränkeverordnung welche die Bezeichnung regelt (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143400/index.html#id-6-3)

Bei Schaumwein ist auf der Etikette entsprechend dem Restzuckergehalt pro Liter einer der folgenden Hinweise anzubringen:
- «extra brut» bei 0 g bis 6 g
- «brut» bei weniger als 15 g
- «extra-trocken» bei 12 g bis 20 g
- «trocken» bei 17 g bis 35 g
- «halbtrocken» bei 33 g bis 50 g
- «süss» bei mehr als 50 g.

Bei den übrigen Weinen darf entsprechend dem Restzuckergehalt pro Liter einer der folgenden Hinweise angebracht werden:
- «trocken» bei höchstens 4 g
- «halbtrocken» oder «leicht süss» bei mehr als 4 bis 12 g
- «lieblich» bei mehr als 12 bis 45 g
- «süss» bei mehr als 45 g.

Schaumwein muss also klar bezeichnet werden, beim Wein "darf" man bezeichnen. Also kann ich mich bei einem Wein (egal ob rot oder weiss) darauf verlassen, wenn "trocken" steht, ist weniger als 4g RZ pro Liter drin. Und bei Schaumwein, weiss ich immer wieviel Zucker drin ist - wobei aber dort "trocken" eher viel Zucker drin hat. "Extra Brut" ist hier die Wahl!

Ich habe mich auch beim schweizerischen und auch beim lokalen Weinverband gemeldet. Falls ich dort noch interessante Hinweise erhalte wie und wo ich trockene Weine finden kann, werde ich die natürlich teilen.
 

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