Ms.SpeckiChan 's schwergewichtiges Gelegenheitsbuch

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Wie alt war sie noch mal? Wenn sie von Zuhause auszieht, weil es ihr nicht mehr gefällt muss sie sehen, wie sie weiter kommt, ist sie volljährig dann erst recht.
 
Leider ist es nicht so einfach...
S ist 20, hat aber noch keine Ausbildung in der Tasche. Bis zur ersten abgeschlossen Ausbildung sind wir also die Eltern verantwortlich. Wir müssen sie finanzieren, bis sie fertig ist.
 
Das heißt. wenn sie mit 30 immer noch nichts fertig gebracht hat sollt ihr noch für sie verantwortlich sein?
 
Ja, das ist altersunabhängig... es stehen ihnen Findungsphasen zu... sie sollten zwar am Ball bleiben, gewisse Verlängerung sind aber auch mit drin... Richtungswechsel darf auch sein...
 
Ist echt unschön zumindest für Eltern... ich weiß halt nicht in wie weit nun jeder einzelne Fall betrachtet und beurteilt wird...
 
Also eine Findungsphase bis Anfang 20 hätte ich ja verstanden, aber was können die Eltern dafür, wenn das volljährige Kind keinen Antrieb hat sich an der Gesellschaft zu beteiligen?
Irgendwann muss das Kind mal lernen, das man selber auch mal was tun muss..... Und Eltern, die bereits in Rente sind und so gerade durchkommen können sich das auch nicht erlauben...
 
Also eine Findungsphase bis Anfang 20 hätte ich ja verstanden, aber was können die Eltern dafür, wenn das volljährige Kind keinen Antrieb hat sich an der Gesellschaft zu beteiligen?
Irgendwann muss das Kind mal lernen, das man selber auch mal was tun muss..... Und Eltern, die bereits in Rente sind und so gerade durchkommen können sich das auch nicht erlauben...

Ja, in so einer Welt würde ich auch gern leben. Und ich hoffen, dass es ein Richter sein wird, der genauso denkt...
Wir haben sie unterstützt und tun es auch noch, zumindest solange sie was tut...
 
"In den Monaten zwischen Schulabschluss und dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums müssen Eltern weiter Unterhalt zahlen. Die Erholungszeit nach der Schule sollte aber nicht länger als zwei Monate dauern (OLG Hamm, 11.03.2013, Az. 8 WF 234/12). Während einer längeren Wartezeit für den gewünschten Studienplatz muss der junge Erwachsene arbeiten, um zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Will das Kind nach der Schule nicht sofort studieren oder mit der Ausbildung starten, müssen Eltern nach dem Gesetz erstmal keinen Unterhalt mehr zahlen – auch nicht in einer Übergangsphase ohne Plan. Der Unterhaltsanspruch lebt erst wieder auf, wenn Sohn oder Tochter nach der Auszeit eine Ausbildung oder ein Studium beginnen."

Scroll in dem Link mal runter bis zu "Übergangsphase"

Quelle
 
Also sorry, aber ganz ehrlich, es kann doch nicht sein, dass sie sich auf eure Kosten einen lauen Lenz macht. Sie zu unterstützen, wenn sie eine Ausbildung macht oder studiert, ist völlig richtig, aber ihr Geld zu geben, damit Madame mit dem Hintern gemütlich zu Hause im Bett liegt... äh, nein? Wenn sie dann auf Kosten ihrer "Schwiegermutter" lebt, ist das nicht euer Problem. Im Zweifel wird die sich das auch nicht lange gefallen lassen und ihr die Pistole auf die Brust setzen. Was vielleicht auch einfach mal angebracht ist.
Ich verstehe total, dass ihr im Zwiespalt seid. Sie ist euer Kind und natürlich wollt ihr sie nicht hängen lassen und möchtet das Beste für sie. Aber ich glaube, dass ihr sie auf diese Weise in ihrer Antriebslosigkeit nur weiter unterstützt und sie nie aus dem Quark kommt. Und damit auch nie wirklich selbstständig wird. Und das ist doch eigentlich das, was ihr für euer Kind wollt, oder?
 
Hat das Kind nicht frei zu wählen, wo sie leben möchte?

Nein. Bis 18 schon mal gar nicht - bis 21 nur unter Einschränkung. Und auch für Studium und 1.Beruf nur dann, wenn die Eltern keinen Platz zur Verfügung stellen können ODER es nachweislich nicht zumutbar ist. Das entscheidet zb ein Gericht.

Während des Studium hat das Kind im Falle es nicht zuhause wohnen kann, Anspruch auf Mietkostenzuschuss über das Amt - und zwar genau in der Höhe, wie das Amt es gewährt. Das Amt holt sich das dann evtl. bei den Eltern. Das gleiche gilt für eine Lehre.
FSJ ist weder Studium noch Ausbildung, da besteht der Anspruch evtl. nicht - das kann verschieden sein. FSJ wird zB dann bezahlt, wenn ein Wartejahr für einen Studienbeginn damit zu überbrücken ist, wenn es zum Berufswunsch passt.

Bis zur ersten abgeschlossen Ausbildung sind wir also die Eltern verantwortlich. Wir müssen sie finanzieren, bis sie fertig ist.

FSJ gehört nicht dazu.
Ihr müsst nur beitragen, was dem Satz entspricht, den sie von den Behörden bekommt. Dafür muss sie das beantragen und ihr müsst dann den Behörden einen Einkommensauskunft ausfüllen.

Schlimmer wird das Ganze, wenn sie beschließt die Krankenschiene zu fahren. Falls sie es schafft, von den Amtsärzten und den Kassen eine Behinderung sich amtlich bestätigen zu lassen, die einer Ausbildung oder einem STudium entgegenstehen, so zahlt ihr solange ihr selbst soviel Einkommen habt, dass ihr abtreten könnt.

Das Gesetz, dass das mit dem Alter von 27 endet hat sich zu den Ungunsten der Eltern und zum Vorteil des Staates geändert. Aber das wäre wirklich nur der absolute Ernstfall nach einem Unfall beispielsweise. Denn jemand der Abi schafft... ist wohl ausbildungsbefähigt.


Ja, das ist altersunabhängig... es stehen ihnen Findungsphasen zu... sie sollten zwar am Ball bleiben, gewisse Verlängerung sind aber auch mit drin... Richtungswechsel darf auch sein...

Da gibt es ganz unterschiedliche Rechtssprechung. U.a. das eben nur die erste Ausbildung zu zahlen ist und eben KEIN Richtungswechsel möglich ist, der die Dauer eurer Zahlungen über das Alter von 24 hinaus rechtfertigt.

Dann kommt noch das Thema Kindergeld: das steht den zahlenden Eltern zu. Und nur wenn ihr nicht zahlt, kann das Kind das selbst beanspruchen.


Ja, in so einer Welt würde ich auch gern leben. Und ich hoffen, dass es ein Richter sein wird, der genauso denkt...

Du lebst in so einer Welt. Was du brauchst, ist wirklich ein taffer Anwalt in Sachen Familienrecht und kein Schluffi. Dazu musst du dich umhören. Es ist heute gang und gäbe, dass die Kinder Marke Hotel Mama ihre Eltern ausnehmen und arbeiten ist nicht im Trend.

Wenn sie also keine Ausbildung nachweist und kein Studium, dann MUSS sie einen Job annehmen für Ungelernte. Davon gibt es ja reichlich und es gibt Mindestlohn. So ist es rechtlich.
 
So handhaben wir es ja... macht sie was, wird sie unterstützt, macht sie nix, bekommt sie kein Geld...

Sie sieht das ein bisschen anders und möchte deshalb klagen.

Gerade vermuten wir nur, dass sie rausgeflogen ist... wissen tun wir es halt nicht... eigentlich brauch ich sie nur im eine aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber zu bitten, aber nach Freitag, ist mir die Lust darauf vergangen...
 
Ich hab schon zu meinem Mann gesagt, dass wir einen Bluthund Anwalt brauchen... obwohl ich das wirklich schäbig von mir finde...
 
Das mit den Krankschreibung macht sie bereits... sie hat sehr gute Berater... sie war 4 Tage in der Psychiatrie...
 
Ich hab schon zu meinem Mann gesagt, dass wir einen Bluthund Anwalt brauchen... obwohl ich das wirklich schäbig von mir finde...

Ein Anwalt ist jetzt erstmal per se nicht schäbig. In erster Linie ist er/sie jemand, der sich auskennt und beraten kann.
Was am Ende getan wird, entscheidet nicht der Anwalt sondern du.

Es ist wichtig jemanden an der Seite zu haben, der sich auskennt, damit man sich nicht weiter zum Opfer seiner eigenen Unkennntnis, Gefühle und Wertvorstellungen macht. Und vor allem jemand, der die Folgen DEINES Handelns rechtlich abschätzen kann und verhindern kann, dass du dir selber schadest.

Letztendlich lernen unsere Kinder und Enkel nicht das, was wir sie lehren wollen, sondern das, was wir ihnen zeigen wie sie uns triggern können. Und das ist uns oft nicht nur nicht bewusst sondern äußerst unangenehm zu erfahren, dass wir für andere ein offenes Buch sind an den Stellen, wo wir selber noch nicht einmal ahnen, wer wir sind. Und wie wir sind.

Selbstmitleid und Selbstverurteilung läuft nicht unter "moralisch wertvoll".
 
So schnell geht das nicht mit dem Verklagen. Bevor das Gericht eine Klage annimmt, wird man sich mit ihr über die Erfolgsaussichten unterhalten und ihr klarmachen, dass sie nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat.
Lasst es rankommen und macht euch nicht schon vorher verrückt.
Jedenfalls würde ich ihr kein Geld geben, wenn sie nichts tut. Überweisen schon mal gar nicht, soll sie monatlich antraben und sich ihr Geld (bzw. einen Teil) abholen, nachdem sie Rechenschaft über den Verlauf des Monats abgelegt hat. Sie muss verinnerlichen, dass zu Hause wohnen ihre Probleme deutlich verringert. Und ihr müsst diese Argumentation im Hinterkopf behalten, sie kann bei uns mietfrei wohnen und verhungern lassen wir sie dann auch nicht.
Nehmt die Emotionen raus, stellt euch vor, sie wäre nicht eure Tochter sondern ein x-beliebiges Nachbarkind, versucht, mit etwas Abstand auf den Sachverhalt zu blicken.
Hinterherlaufen oder gar Anbiedern sind kontraproduktiv.
Kopf hoch, die Zeit arbeitet für Euch!
 
Nehmt die Emotionen raus, stellt euch vor, sie wäre nicht eure Tochter sondern ein x-beliebiges Nachbarkind, versucht, mit etwas Abstand auf den Sachverhalt zu blicken.
Hinterherlaufen oder gar Anbiedern sind kontraproduktiv.
Kopf hoch, die Zeit arbeitet für Euch!

Auf den Punkt!
 
...soll sie monatlich antraben und sich ihr Geld (bzw. einen Teil) abholen, nachdem sie Rechenschaft über den Verlauf des Monats abgelegt hat...
Den Vorschlag finde ich super...das trau ich mich aber nie... ich schaff's nicht mal zu sagen, dass ich eine aktuelle Bescheinigung will...

Sie legt es mir als Schikane aus.

Sie behauptet ja jetzt, ich hätte die beiden terrorisiert, in dem ich sie und P jeden morgen aus dem Haus gescheucht hab, damit sie zur Schule/Uni gehen.

Ich weiß gar nicht, was ich eigentlich fürchte. Im Moment ist der Zug eh abgefahren. Ein schlimmeres Verhältnis zu ihr kann ich gar nimmer bekommen. Und trotzdem bin ich gehemmt...

Schön, fände ich eine Klage natürlich nicht, aber weniger wegen des Geldes. Wir hatten immer schon harte Zeiten, das treiben wir schon irgendwie auf...
Mehr wegen der überschrittenen Grenze, und dass es dann tatsächlich kein zurück zum guten Verhältnis mehr gibt bzw. dass es dann gar kein Verhältnis mehr gibt.
 
Sie behauptet ja jetzt, ich hätte die beiden terrorisiert, in dem ich sie und P jeden morgen aus dem Haus gescheucht hab, damit sie zur Schule/Uni gehen.
Manch einer würde das verantwortungsvolles Handeln nennen.^^ ;)
Lass' dich nicht von ihr aufmischen. Sie kennt deine Trigger scheinbar nur zu gut.

Mehr wegen der überschrittenen Grenze, und dass es dann tatsächlich kein zurück zum guten Verhältnis mehr gibt bzw. dass es dann gar kein Verhältnis mehr gibt.

Das mag jetzt vielleicht so aussehen, aber das kann auch genau das Gewitter sein, das nötig ist, damit sich Verhältnisse wieder entladen und ein Neustart möglich ist.

Lilianes Vorschlag zur Herangehensweise finde ich auch richtig gut.

So, wie eure Tochter nun lernen darf, dass es hier nicht um Wunschkonzert und/oder Opferentschädigung geht, darfst du vermutlich auch aus deiner Komfortzone heraustreten. Ihr gegenüber autoritär aufzutreten, würdest du vermutlich lieber vermeiden. Du bist jedoch eine der Erwachsenen in dieser Situation und hast da deutlich mehr Weitblick zur Einschätzung der Lage. Außerdem will sie euch in die Pflicht nehmen, wo sie selbst gefordert ist. Das brauchst du nicht kommentarlos hinnehmen oder sich ihren Regeln dafür unterwerfen.

Die Version mit den Samthandschuhen hatte nicht funktioniert. Möglich, dass jetzt mal Tacheles Reden angesagt ist. Du hast gute Absichten, willst dich nicht vor Verantwortung drücken ... also warum befürchten, dass was Schlechtes daraus resultieren kann.
 
Sie legt es mir als Schikane aus.
…. das muss dir egal sein!
Sie behauptet ja jetzt, ich hätte die beiden terrorisiert, in dem ich sie und P jeden morgen aus dem Haus gescheucht hab, damit sie zur Schule/Uni gehen.
… da lacht sich jeder Richter schlapp!

Sonja hat recht, du bist die Erwachsene. Lass dir nicht auf dem Kopf rumtanzen. Sie wird fürchterlich erschrecken und rummaulen, wenn Mama sich traut und dem Spross die Linie vorgibt.

Denk an deine Lehrer, Vorgesetzten, Vorbilder der Vergangenheit … vor den konsequenten und dabei gerechten hatte man die höchste Achtung, nicht vor denen, die immer nachgegeben haben.
 
Ihr habt ja recht, ich muss mir endlich ein Herz fassen... keine Ahnung wo meine konsequente Art geblieben ist...
 

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