Miri`s Tagebuch 07.02.06

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Ich laß dir mal einen lieben Gruß da.....
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Nein, ich hungere nicht.

Aber was ist eigentlich hungern?
Wenn man nichts isst,obwohl man Hunger hat oder wenn man wenig isst, weil man keinen Hunger verspürt?!
 
Ja ich glaube, ich weiß auch wie man sich da fühlt. Ich war das letzte mal schlank als ich in die Schule gekommen bin. Seit ich 13/14 Jahre alt war, kämpfe ich schon gegen mein Gewicht. Ich war nie das schlankes Reh, was ich gern wäre, schon vom Knochenbau her nicht. Dann hatte ich es schon mal auf 63 kg geschafft aber nur so 3 Jahre halten können. Manchmal habe ich auch schon gedacht, auch schitt darauf, bist eben nicht schlank. Aber wenn man dann so die schicken Klamotten sieht, lockt es mich doch wieder zum Abnehmen. Und durch Atkins denke ich, werde ich es auch endlich schaffen und auch halten können.

Ich wünsche dir viel Erfolg Miri und wenn es geklappt hat, kannst du ja dann immer noch berichten.

LG Rehlein
 
Nein, ich hungere nicht.

Aber was ist eigentlich hungern?
Wenn man nichts isst,obwohl man Hunger hat oder wenn man wenig isst, weil man keinen Hunger verspürt?!

Ein richtigen Hungern ist wenn dir egal ist was du isst! Dann hast du richtigen hunger.
Aber du hast schon recht, manchmal ist es schon schwierig mit den hungern.
 
Ich denke, hungern ist, wenn man nichts isst, obwohl man Hunger hat. Wenn man wenig Hunger hat, dann hat das meist einen Grund und ist nicht unbedingt so schlimm, wenn es nicht auf die dauer so bleibt...oder?
 
Ja lolle, so denke ich auch.
Ich habe gerade Einspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid 2007 eingelegt.
Sie berechnen die Entfernungspauschale erst ab dem 20. Kilometer, dass ist aber verfassungswidrig.

Sonst ist alles im grünen Bereich, außer dass, es nebelig und kalt ist ohne Ende.
 
miri bin gespannt was radikales du grade so anstellst.

bei uns ist es auch wettertechnisch zum ko...

ich wünsch dir trotzdem einen schönen Valentinstag
 
Das ist aber lieb - danke!
Ich mache nichts Radikales mehr...
 
Ich habe gerade Einspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid 2007 eingelegt.
Sie berechnen die Entfernungspauschale erst ab dem 20. Kilometer, dass ist aber verfassungswidrig.
Wau, Du bist ja schnell!! Dirk hat noch nicht mal seine Lohnsteuer-
bescheinigung bekommen.
Einspruch lohnt sich für uns leider nicht, wir kommen eh nicht über die
Werbungskostenpauschale.
 
Ja, aber es geht doch nur um die Entfernungspauschale. Ich möchte meine kompletten Kilomenter angerechnet bekommen und nicht erst ab dem 20.
 
Ja, aber es geht doch nur um die Entfernungspauschale. Ich möchte meine kompletten Kilomenter angerechnet bekommen und nicht erst ab dem 20.
Verstehe ich jetzt nicht, wie Du Deine Antwort meinst.
Du hast Deinen Einkommensteuer-Bescheid 2007 in der Hand und dort
wurden die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem
21. Kilometer berücksichtigt, oder eben gar nicht, weil es nicht so weit ist
bis zur Arbeit. Und von Deinem Arbeitgeber bekommst Du auch keine
Fahrtkostenerstattung.
Jetzt hast Du Einspruch eingelegt, damit im Falle einer positiven Entscheidung
die gesamte Fahrtstrecke zum Ansatz kommt, da Du über die 920 Euro
Werbungskostenpauschale kommst.
Oder
hast Du gegen einen noch nicht ergangenen ESt-Bescheid Einspruch
eingelegt??? Das lese ich nämlich daraus. ;)
 
Die Verbraucherzentrale hat doch angeraten alle Kilometer wie bisher in der erklärung anzugeben.
Im Fall das diese Sache mit "ab dem 21.KM" wieder rückgängig gemacht wird, bekommt man dann sein Geld dafür nachträglich angerechnet.

Wir geben die auch alle an- für den fall der fälle kann das nicht schaden :)
 
Ja Kidi,
die Entfernung von zuhause bis zur Arbeitsstätte beträgt 38km.
Ich habe aber nur 18km angerechnet bekommen.
Also lege ich gegen die Berechnung der Entfernungspauschale Einspruch ein und bestehe auf die nicht berücksichtigten 20km.

Ich habe in meinem Schreiben noch angegeben, dass ich mich bis zur abschließenden Entscheidung über die Rechtsfrage mit dem Ruhen des Verfahrens, gemäß § 363 Abs. 2 AO, einverstanden erkläre.

So, jetzt weißt du bescheid, ne?!
 

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