Hi,
ach ihr Lieben - dass ihr euch meinen Kopf macht, ist ja soooo nett.
Echter Hausschwamm ist in NRW nicht mehr meldepflichtig - und da wohne ich. Es kommt auch noch ein echter Gutachter, dennn ich brauche die Bescheinigung, um den Reparaturschaden anschließend von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzten zu können.
Ich habe die Wohnung vor 12 Jahren gekauft. Jetzt kann man sich natürlich fragen, warum ich es in 12 Jahren nicht geschafft habe, den Mist von meinen Vorgängern aus dem Raum zu räumen... Die Frage ist berechtigt. Aber ich habe den Raum überhaupt nicht gebraucht, weil die Wohnung so groß ist und dementsprechend habe ich mich einfach nie drum gekümmert.
Zum Thema, dass man erst abschätzen kann, wie teuer das wird, wenn man es aufmacht, hat mir mein Handwerker auch gesagt, dass er mir den Kostenvoranschlag folgendermaßen aufstellen wird:
1. Boden und Stellwände rausreisen, Material entsorgen und Räume abtrocknen
Dann muss erst geschaut werden, ob die Balken angegriffen sind. Ob Balken ausgetauscht werden müssen, was unter dem Boden ist.
2. Neu machen im schlimmsten Fall, wenn wirklich alles neu gemacht werden muss.
Er meinte, er schreibt lieber erst mal den schlimmsten Fall, damit ich entscheiden kann, ob und wie ich das stemmen will. Wenn aber der Schwamm erstmal weg ist, besteht ja keine Eile mehr. Dann kann ich erst mal nur Punkt 1 machen lassen (denn das muss unbedingt gemacht werden, damit es nicht weiter fortschreitet) und mir dann überlegen, wie der wiederaufbau geschehen soll (oder auch ob er überhaupt geschehen soll), ob ich eigenen Handwerker dazunehmen möchte, oder vielleicht Dinge selber machen kann und was von den Arbeiten er machen soll.
Ich fand, er hat mir überhaupt nichts aufgedrängt und mir in allem die Entscheidung überlassen. Wenn ich das Angebot habe, meinte er, ich solle schauen, ob es noch andere Meinungen gibt und dann setzten wir uns zusammen und ich kann die Bestellung aufgeben...